Das dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegende Strafverfahren kann (im Hinblick auf die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses) – anders als die Generalstaatsanwaltschaft dafürhält – nicht als unterdurchschnittlich bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer sieht sich mit hohen Schadenersatzforderungen der Eigentümer der benachbarten Grundstücke bzw. der Privatkläger konfrontiert. Allein schon im Zeitpunkt der Anzeigeerstattung im Februar 2021 sollen sich die bisherigen (unvollständigen) Sanierungsmassnahmen auf einen Betrag von schätzungsweise rund CHF 220'000.00 belaufen haben (amtliche Akten pag.