Die Komplexität und Bedeutung des vorliegenden Verfahrens habe sich demzufolge nicht einfach auf anspruchslose, alltägliche strafrechtliche Fragestellungen beschränkt. Abschliessend reicht die Verteidigung – wie auch in ihrer Eingabe vom 5. April 2023 – weitere Beispiele aus der Praxis ein, in welchen die Behörden – und auch die hier betroffene Staatsanwaltschaft der Region Bern-Mittelland – einen Stundenansatz von CHF 300.00 akzeptiert hätten. Die Folgerung der Staatsanwaltschaft, wonach «nach der Praxis im Kanton Bern der ortsübliche Stundenansatz CHF 250.00» betrage, stimme folglich nicht.