PKV (25-100 % des Honorars gem. Bst. b). Mit den CHF 8’437.50 (33,75 h * CHF 250.00) hat die regionale Staatsanwältin dem Beschwerdeführer rund 66 % des soeben errechneten Honorars ausgerichtet, was aufgrund der relativ raschen Verfahrenserledigung (innert rund einem Jahr) durch die Staatsanwaltschaft (und nicht ein Gericht) sehr hoch erscheint, sich mit Blick auf den Aufwand für die Teilnahme an den Einvernahmen im Umfang von rund 15 Stunden aber etwas relativiert […].