zuwendenden Höchsttarifs von CHF 50'000.00, erweise sich mit Blick auf den gebotenen Zeitaufwand des von der Staatsanwaltschaft gegen sechs beschuldigte Personen geführten Strafverfahrens, die sich stellenden komplexen Sachverhaltsund Rechtsfragen und die hohe Bedeutung der Streitsache als sachbezogen und angemessen. Der geltend gemachte Zeitaufwand von 33:45 Stunden sei von der Staatsanwaltschaft anerkannt worden. Im Vergleich zu den durchschnittlichen Fällen müsse vorliegend der Tatvorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Sicht als komplex bezeichnet werden.