Der Beschwerdeführer kritisiert den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft von einem angeblich «im Kanton Bern üblichen Stundenansatz von CHF 250.00» ausgeht. Diese angebliche Praxis lasse sich nicht mit Beispielen untermauern. Das Gegenteil sei der Fall, wie die in anderen Verfahren auf Basis eines Honoraransatzes von CHF 300.00/Stunde berechneten und von den Behörden akzeptierten (und entschädigten) Honorarforderungen belegten. Zudem sei die Parteientschädigung ohnehin in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen der StPO, des Kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG;