Dieses habe die Grundstücke der Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen. Weiter wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, dass er ohne im Besitz einer rechtskräftigen Baubewilligung zu sein, im Aussenbereich seines Einfamilienhauses einen Koi-Teich und eine permanente Konstruktion für ein Sonnensegel habe erstellen lassen. Mit Verfügung vom 21. November 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Dies zusammengefasst mit der Begründung, dass keine Hinweise bestünden, dass der Beschwerdeführer als Bauherr an den angezeigten Widerhandlungen beteiligt bzw. in deren Entscheid aktiv involviert gewesen sei.