den Bohrungen zwecks Einbaus von Erdwärmesonden – geführt. In der Anzeige wurde vorgebracht, dass anstelle der bewilligten zwei Bohrungen (mit einer Maximallänge von je 180 Meter) insgesamt drei Bohrungen (à je 140 Meter) erstellt worden seien. Anlässlich einer Bohrung sei eine prall mit Wasser gefüllte unterirdische Höhle (sog. Arteser) angebohrt worden, mit der Folge, dass seither unaufhörlich Grundwasser durchdringe und den Hang durchtränke. Dieses habe die Grundstücke der Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen.