Mit Verfügung vom 21. November 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Kantonale Baugesetz sowie das Kantonale Gewässerschutzgesetz ein und auferlegte die darauf entfallenden Verfahrenskosten dem Kanton Bern. A.________ richtete sie für die Kosten seiner angemessenen Verteidigung anstelle der von ihm geforderten Entschädigung von CHF 12’223.70 eine solche in der Höhe von CHF 10’406.30 (inkl. Auslagen und MWST) aus (Dispositivziffer 3 der Verfügung vom 21. November 2022). Bei der Berechnung wurde ein Stundenansatz von CHF 250.00 – anstelle des von A.________ resp.