8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden den Beschwerdeführern anteilsmässig je zur Hälfte, ausmachend je CHF 500.00, zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.