7 Richtigkeit, keinen Amtsmissbrauch oder eine Anstiftung zur eventualvorsätzlichen bzw. fahrlässigen Tötung oder eventualvorsätzlichen bzw. fahrlässigen Körperverletzung, weshalb eine Überprüfung der erwähnten Studien und Statistiken sowie weitere Ermittlungen unterbleiben konnten. Auch eine Parteilichkeit der Staatsanwaltschaft liegt bei dieser Ausgangslage nicht vor. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.