BGE 146 IV 76 E. 2; 141 IV 1 E. 1.1). Formeller Natur sind die Rügen der Beschwerdeführer hinsichtlich einer Verletzung von Art. 6 EMRK, von Art. 5 Abs. 3 und 9 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) sowie von Art. 3 ff. und Art. 6 StPO. Mit Blick auf den Ausgang des Beschwerdeverfahrens sowie auch die Ausführun-