5 Empfehlungen Pflichten verletzt oder wissenschaftliche Standards ignoriert haben sollten, liegt kein Amtsmissbrauch vor. Abgesehen davon ist zu berücksichtigen, dass die Impfdebatte kontrovers geführt worden ist. Entgegen den Vorbringen in der Beschwerde ergeben sich aus den eingereichten Beilagen keine Hinweise dafür, dass die Beschuldigten vorsätzlich einschlägige und eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigt haben mit der Absicht, der Bevölkerung einen Nachteil zuzufügen.