Die Amtsgewalt missbraucht, wer die Machtbefugnisse, die ihm sein Amt verleiht, unrechtmässig anwendet, das heisst kraft seines Amtes verfügt oder Zwang ausübt, wo dies nicht geschehen dürfte (Urteil des Bundesgerichts 1C_32/2022 vom 14. Juli 2022 E. 3.3 mit weiteren Hinweisen). Es ist unbestritten, dass die Beschuldigten kraft ihres Amtes zum Erlass dieser Empfehlungen befugt waren. Insofern liegt kein Missbrauch der Amtsgewalt vor.