Die Beschuldigten hätten mit ihrer Impfempfehlung und im Wissen um die Gefahren der mRNA-Impfung sowie im Wissen um die Impfwarnungen von Pfizer zur Körperverletzung oder Tötung angestiftet, zumindest aber Gesundheitsschäden der Bevölkerung in Kauf genommen. Es sei auch Fahrlässigkeit zu prüfen. Die Beschwerdeführerin 2 sei Opfer dieser wider besseres Wissen verbreiteten Impfkampagne geworden, indem sie von ihrem Unternehmen, welches den Empfehlungen des I.________(Institution) gefolgt sei, zur Impfung gedrängt worden sei und seit-