3. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Beschuldigten ihrem öffentlichrechtlichen Auftrag, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu gewährleisten, nicht nachgekommen sind, sondern Menschen vorsätzlich mit Falschinformationen zur COVID-19-Impfung gedrängt, genötigt bzw. angestiftet hätten.