Ob die Impfung tatsächlich zum Tod oder zu Körperverletzungen führen kann bzw. sie durch falsche Informationen getäuscht worden sind, ist nicht im formellen Teil zu prüfen. Für die Legitimation reicht es aus, dass die Beschwerdeführer (sinngemäss) in der Beschwerde darlegen, die behauptete amtliche Handlung (Impfempfehlung) verletze ihre privaten Interessen (Freiheit und Gesundheit). Die Legitimation der Beschwerdeführer betreffend Amtsmissbrauch kann daher bejaht werden.