Die Beschwerdeführer machen geltend, seitens der Beschuldigten bezüglich der Covid-Impfung in die Irre geführt worden zu sein. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, dass die Empfehlungen der Beschuldigten als oberste Vertreterinnen und Vertreter des I.________(Institution) Signalwirkung und damit auch Einfluss auf das Impfverhalten der Bevölkerung oder das Vorgehen von Unternehmen hinsichtlich Impfvorgehen hatten, wie dies in der Beschwerde geltend gemacht wird. Ob die Impfung tatsächlich zum Tod oder zu Körperverletzungen führen kann bzw. sie durch falsche Informationen getäuscht worden sind, ist nicht im formellen Teil zu prüfen.