3 2018 E. 4.6.1; 6B_1318/2017 vom 9. Februar 2018 E. 7.2.3 mit Hinweisen). Art. 312 StGB schützt damit sowohl individuelle als auch kollektive Interessen. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass der Tatbestand inhaltlich weit formuliert ist und dementsprechend auf vielfältige Weise begangen werden kann.