141 IV 454 E. 2.3.1). 2.5 Amtsmissbrauch ist der zweckentfremdete Einsatz staatlicher Macht. Art. 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) schützt einerseits das Interesse des Staates an zuverlässigen Beamten, welche mit der ihnen anvertrauten Machtposition pflichtbewusst umgehen, und andererseits das Interesse der Bürger, nicht unkontrollierter und willkürlicher staatlicher Machtentfaltung ausgesetzt zu werden (BGE 127 IV 209 E. 1b S. 212; Urteile 6B_297/2018 vom 6. September