___, am 22. Dezember 2022 Beschwerde ein mit den folgenden Anträgen: «1. Es sei die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 1. Dezember 2022, BM 22 37928 / 013 aufzuheben und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern anzuweisen, gegen die beschuldigten Personen bzw. gegen die Beschwerdegegner sowie gegen anfällige weitere Täterschaft eine Strafuntersuchung zu eröffnen, den rechtsgenügenden Sachverhalt abzuklären und einer rechtskonformen Lösung zuzuführen. 2. Es seien die Vorakten bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern beizuziehen.