2. Die Beschwerde der F.________ SA wird gutheissen, soweit darauf einzutreten ist. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 13. Dezember 2022 wird insofern aufgehoben, als das Verfahren gegen den Beschuldigten betreffend den Sachverhalt «H.________ AG» eingestellt wurde.