7. 7.1 Die Verfahrenskosten des gesamten Beschwerdeverfahrens werden auf CHF 2'000.00 bestimmt. Dabei entfällt je die Hälfte davon auf den Verfahrensteil betreffend die Beschwerdeführerin 1 bzw. die Beschwerdeführerin 2 (Art. 418 Abs. 1 StPO).