15 003 159 f.) ausreichend fundiert hat abschätzen können, was er mit seinem Engagement für ein finanzielles Risiko eingehen und welche Chancen sich hieraus ergeben würden. Zudem bestehen auch Hinweise, dass der Beschuldigte aus eigenen Interessen bewusst so vorgegangen ist und er damit auch eine Schädigung der Beschwerdeführerin zumindest in Kauf genommen hat.