Zudem bestätigt dieses Darlehen, dass er um die prekären finanziellen Verhältnisse der H.________ AG wusste und er diesbezüglich dem Verwaltungsrat unvollständige Angaben machte (vgl. auch nachstehende Ausführungen). 6.4 Weiter macht die Staatsanwaltschaft geltend, es sei nicht ersichtlich, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Präsentation am 2. Juni 2016 bereits gewusst habe, dass in der Präsentation teilweise von der revidierten Jahresrechnung 2015 abweichende Angaben getätigt worden seien, hätten sich diese doch erst per 30. Juni 2016 resp. aufgrund des Berichts des Wirtschaftsprüfers vom 19. Juli 2016 gezeigt,