Indem der Beschuldigte der Hauptaktionärin der H.________ AG am 27. Mai 2016 und damit nur wenige Tage vor der entscheidenden Sitzung des Verwaltungsrats der Beschwerdeführerin 2 Liquidität zur Verfügung gestellt hat, ohne den Verwaltungsrat darüber zu informieren, verfälschte er auch das finanzielle Bild der H.________ AG. Zudem bestätigt dieses Darlehen, dass er um die prekären finanziellen Verhältnisse der H.________ AG wusste und er diesbezüglich dem Verwaltungsrat unvollständige Angaben machte (vgl. auch nachstehende Ausführungen).