Die Vereinbarung, wonach der Beschuldigte 25% der Anteile der Hauptaktionärin an der H.________ AG erhalten sollte, wenn der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung der H.________ AG scheitern und sie das Darlehen nicht zurückzahlen können sollte, ist zudem ebenso ein konkreter Hinweis dafür, dass der Beschuldigte ein persönliches Interesse an der Akquisition hatte. Indem der Beschuldigte der Hauptaktionärin der H.__