Mit anderen Worten habe der Beschuldigte hinter dem Rücken des Verwaltungsrates die Insolvenz des Unternehmens verheimlicht, dessen Produkt er mit fremden Mitteln, nämlich denjenigen seiner Geschäftsherrin, zu erwerben gedacht habe. Noch vor Unterzeichnung des Aktienkaufvertrages im August 2016 habe er der weiteren Aktivierung von Entwicklungskosten für das Produkt zugestimmt, so dass diese im massgeblichen Zwischenabschluss per 30. Juni 2016 mit CHF 1.729 Millionen ausgewiesen worden seien.