Dies, noch bevor der Verwaltungsrat der nachmaligen Käuferin am 12. Mai 2016 das Projekt überhaupt erstmals diskutiert habe. Weil die Zahlungsunfähigkeit vor dem Entscheid des Verwaltungsrates am 2. Juni 2016 nicht hätte verhindert werden können, habe der Beschuldigte der Hauptaktionärin am 27. Mai 2016 ein Privatdarlehen von CHF 400’000.00 bezahlt, welches