Der Beschuldigte habe dem Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin 2 bewusst falsche Zahlen zum EBIT unterbreitet und vorgegeben, die Entwicklung des Produkts sei abgeschlossen sowie die dazu notwendigen Kosten seien vollständig abgeschrieben. Er habe darum gewusst, dass ein Drittgläubiger am 2. Mai 2016 im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Beschwerdeführerin 2 auf sein Darlehen von CHF 850'863.60 verzichtet habe, um den Konkurs der H.________ AG abzuwenden. Dies, noch bevor der Verwaltungsrat der nachmaligen Käuferin am 12. Mai 2016 das Projekt überhaupt erstmals diskutiert habe.