04 010 128). Gemäss Parzellierungsurkunde mit Kaufvertrag vom 13. Februar 2018 wurde ein Grundstück von 6'875 m2 gekauft (pag. 04 010 260), was dem genehmigten Umfang entspricht und keine Kompetenzüberschreitung darstellt. Im Verwaltungsratsprotokoll war zwar die Rede von einem Preis von CHF 240/m2, welcher vom Verwaltungsrat so akzeptiert wurde. Der Preis war aber nicht explizit Gegenstand der Zustimmung, in deren Rahmen von zu tätigenden Investitionen die Rede war.