14 100 007 Akten W 19 894]). Mit Blick auf die Ausführungen in der Strafanzeige vom 11. November 2021 sowie die eingereichten Unterlagen ist davon auszugehen, dass es sich beim «Projekt M.________» um ein Geschäft der D.________ SA handelt (vgl. pag. 04 010 257; als Käuferin des Grundstücks im Zusammenhang mit dem «Projekt M.________» erscheint die D.________ SA). Damit ist sie unmittelbar in ihren Vermögensinteressen betroffen. Die Muttergesellschaft ist dadurch bloss mittelbar betroffen und folglich in diesem Zusammenhang nicht zur Beschwerde legitimiert. Hingegen ist es die F.________ SA, welche Aktien der «H.____