2 2.2 Es stellt sich vorab die Frage nach der Privatklägerstellung. In der Beschwerde wird die D.________ SA bzw. die F.________ SA (Muttergesellschaft der D.________ SA) als Beschwerdeführerin geführt. Die Legitimation wird damit begründet, dass es sich um die Verfügungsadressatin sowie die Privatklägerin handelt. In der angefochtenen Verfügung werden sowohl die D.________ SA als auch die F.________ SA als Privatklägerinnen geführt, zu deren Nachteil die ungetreue Geschäftsbesorgung, evtl. der Betrug angeblich begangen worden sein soll.