1. Die F.________ SA reichte am 11. November 2021 eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, evtl. Betrugs sowie ordnungswidriger Führung von Geschäftsbüchern ein. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 stellte die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, evtl. Betrugs teilweise ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (die F._____