2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden der Beschwerdeführerin (F.________ SA) zur Bezahlung auferlegt. 3. Dem Beschuldigten 1 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1’800.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Dem Beschuldigten 2 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1’800.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Weitergehend werden keine Entschädigungen ausgerichtet.