Die Beschwerdeführerin macht geltend, diese Übernahme sei dem Verwaltungsrat nicht zum Beschluss vorgelegt und es sei nicht aufgezeigt worden, welche Konditionen für den Erwerb der Gesellschaft eingegangen worden seien. Obwohl die R.________ kurz vor dem Konkurs gestanden habe, habe man den offensichtlich gescheiterten Eigentümer für ein monatliches Salär von fast Euro 6'000.00 pro Monat weiterhin eingestellt, habe ihm ein persönliches Darlehen von Euro 200'000.00 erlassen und seine Bürgschaftsschulden von CHF 137'000.00 übernommen sowie Euro 55'000.00 für die Übernahme bezahlt. 8.2 Aus dem Protokoll der Vorstandssitzung der H.