Zudem begründen die Beschuldigten glaubhaft, inwiefern die Beschwerdeführerin auch auf die Betriebsstätte in T.________ (Ortschaft) angewiesen war. Konkrete Hinweise, dass diese Verträge einzig mit Blick auf eigene Interessen des Beschuldigten 1 und zum Schaden der Beschwerdeführerin abgeschlossen wurden, fehlen.