SA und der N.________ AG vom 3. März 2016 (pag. 04 001 131 ff.). 7.2 Die Beschwerdeführerin leitet die Strafbarkeit zusammengefasst aus den personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen des Beschuldigten 1 bzw. des Beschuldigten 2 mit den beteiligten Gesellschaften ab, woraus eine Interessenkollision abgeleitet wird. Ein möglicher Schaden bzw. eine Schädigungsabsicht wird mit Verweis auf die Ausführungen im Bericht von S._____