7. Ad weitere Verträge 7.1 Betreffend Ausgangslage und Sachverhalt kann auf die Einstellungsverfügung verwiesen werden. Bei diesem Vorwurf geht es um die im vorerwähnten Aktienkaufvertrag vom 22. September 2015 festgehaltene Absicht, bestehende Verträge zwischen der I.________ AG und der P.________ AG sowie der Q.________ AG bis zum 31. Dezember 2015 weiterlaufen zu lassen, resp. die Verpflichtung der Käuferin F.________ SA, «im zulässigen Rahmen Einfluss auf die Gesellschaft zu neh-