Das gehe aber so ins Detail, das wisse er nicht (pag. 05 050 020, Z. 698 ff.). Jedenfalls konnte er sich an eine Konversation wegen der Steuern erinnern und gab an, die CHF 1.2 Millionen hätten mit den Steuern zu tun gehabt (pag. 05 050 021, Z. 758). Zwar sind diese Aussagen keine Bestätigung für die Höhe des Kaufpreises. Aber sie schliessen eine Bonuszahlung als Teil des Kaufpreises aus steuerrechtlichen Überlegungen auch nicht aus. Zudem ist festzuhalten, dass die Terminologie (Bonus, Provision) letztlich nicht entscheidend ist. Jedenfalls weisen sowohl die Aussagen des Zeugen J.________ als auch der Auskunftsperson K._____