Da für den Bericht von S.________ vom 18. Mai 2019 diese Dokumente gar nicht vorlagen und darin von einer reinen Provision ausgegangen wurde, ist dieser diesbezüglich nicht aussagekräftig. Zudem trifft es nicht zu, dass die Akquisition ausschließlich steuerlich motiviert war, was aus der Ruling-Anfrage betreffend Fusion vom 24. September 2015 an die Steuerverwaltung hervorgeht (pag. 04 001 078). Am 10. Juli 2017 gab K.________ auch gegenüber der Steuerverwaltung an, dass die CHF 380'000.00 Teil des Kaufpreises waren und die Höhe dieser Zahlung von der Verkäuferin beurteilt werden müsse (pag. 14 001 126 ff.).