14 100 072 f.). Der Umstand, dass auf diese Auskunft hin weder weitere Nachfragen noch Einwände kamen, ist ein gewichtiger Hinweis dafür, dass die verantwortlichen Verwaltungsräte tatsächlich von einem Kaufpreis von CHF 1.2 Millionen und nicht CHF 820'000.00 ausgingen und dementsprechend solche Gesamtkosten auch kommuniziert wurden. Andernfalls wäre zu erwarten, dass die verantwortlichen Organe opponiert hätten.