__ AG eigentlich CHF 1.2 Millionen betragen. Da die Verkäuferin, die I.________ AG, dem Beschuldigten 1 für seine geleisteten Arbeiten der letzten Jahre (CEO der I.________, Arbeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Verkaufs) eine/n Bonus/Provision habe auszahlen wollen, sei der CFO der Beschwerdeführerin, K.________, auf die Idee gekommen, dass die Beschwerdeführerin der I.________ AG nur einen Kaufpreis von CHF 820'000.00 und dafür direkt der N.________ AG die von der Verkäuferin bestimmte Bonus- bzw. Provisionszahlung zahle; dies mit der Überlegung, die Zahlung von CHF 380'000.00 als Aufwand deklarieren zu können.