5 6. Ad Provisionszahlung 6.1 Die Beschwerdeführerin hat von der I.________ AG zu einem Preis von CHF 820'000.00 Aktien erworben. In diesem Zusammenhang erhielt die N.________ AG, deren Verwaltungsrat der Beschuldigte 1 ist, eine Provision von CHF 380'000.00. Die entsprechende Provisionsvereinbarung wurde vom Beschuldigten 1 und vom Beschuldigten 2 unterzeichnet (obwohl Letzterer nur kollektiv zu zweien für die Beschwerdeführerin zeichnungsberechtigt war).