Ihre Vorbringen genügen den formellen Begründungsanforderungen. Entgegen den Ausführungen der Beschuldigten in ihren Stellungnahmen ist dieser Sachverhalt b («Verträge») Gegenstand im Beschwerdeverfahren; die Beschwerdeführerin gilt in diesem Zusammenhang als Straf- und Zivilklägerin und ist zur Beschwerde legitimiert, weshalb auf ihre Beschwerde auch insofern einzutreten ist. Die Beschwerde erfolgte zudem form- und fristgerecht.