3 rens, weshalb insofern nicht auf ihre Beschwerde eingetreten werden kann, unabhängig davon, ob dieser Vorwurf von Amtes wegen zu verfolgen ist. Die Beschwerdeführerin äussert sich aber nicht nur dazu, sondern auch zum Sachverhalt b, bei dem es um eingegangene vertragliche (überhöhte) Verpflichtungen zu Lasten der F.________ SA geht (vgl. auch Bst. d der Strafanzeige vom 19. Dezember 2019). Ihre Vorbringen genügen den formellen Begründungsanforderungen.