___ SA bzw. F.________ SA), vertreten durch Fürsprecher G.________, am 23. Dezember 2022 Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung vom 13. Dezember 2022 sei aufzuheben und das Verfahren zur weiteren Behandlung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Beschuldigte 1, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, sowie der Beschuldigte 2, verteidigt durch Rechtsanwalt E.________ und Rechtsanwältin M.________, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 30. Januar 2023 bzw. 15. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.