(CFO der Beschwerdeführerin) und L.________ (CEO der Beschwerdeführerin) als Auskunftspersonen sowie dem Beschuldigten 2 statt, wobei die Einvernahme grösstenteils im Zusammenhang mit einer weiteren Anzeige vom 11. November 2021 stand. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 stellte die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung teilweise ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (die H.________ SA bzw. F.________ SA), vertreten durch Fürsprecher G.__