1. Ausgangspunkt im vorliegenden Verfahren ist die Strafanzeige der H.________ SA vom 19. Dezember 2019 gegen die beiden Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 4. Februar 2020 je mit separater Verfügung eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten 1 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, evtl. Gehilfenschaft dazu, zum Nachteil der Beschwerdeführerin und/oder der I.________ AG (pag. 01 001 001) sowie gegen den Beschuldigten 2 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zum Nachteil der Beschwerdeführerin. Die Staatsanwaltschaft edierte Unterlagen bei den verschiedenen involvierten Gesellschaften sowie Banken.