Zudem geht aus der sich in den Akten befindenden Postkarte des Beschuldigten als Antwort auf die Karte der Beschwerdeführerin hervor, dass er zumindest nicht bestreitet, dass es Probleme mit Hundekot auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin gibt. Er schreibt sogar, sie bekämen das Problem mit der «Hundescheisse» in den Griff (Beilagen 2 und 3 zur Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 30. Oktober 2022 zur beabsichtigten Einstellung).