Aus dem eingereichten Video vom 20. März 2022 geht zudem hervor, dass mutmasslich einer der Hunde des Beschuldigten frei herumgelaufen ist, was der Aussage des Beschuldigten, wonach er die Hunde seit der gerichtlichen Vereinbarung vom 21. Juli 2021 nicht mehr unbeaufsichtigt aus dem Garten gelassen habe, widerspricht bzw. umgekehrt bestätigt, dass die Hunde (manchmal) entschlüpft sind (vgl. Einvernahme vom 16. August 2022, Z. 57 ff.). Von daher scheint es auch glaubhaft, dass sich die Hunde des Beschuldigten schon vor dem 19. März 2022 frei auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin bewegt haben.